Q1.1 Verfassung und Verfassungswirklichkeit: Rechtsstaatlichkeit und Verfassungskonflikte
- Grundrechte und Rechtsstaatlicheit in der Verfassung (insbesondere Art. 1, 20, 79 GG)
- Parlament, L�nderkammer, Bundesregierung und Europ�ische
Institutionen im Gesetzgebungsprozess (insbesondere Spannungsfeld
Exekutive-Legislative)
Politisches System der Bundesrepublik Deutschland:
Politisches System der Europ�ischen Union:
- Rolle des Bundesverfassungsgerichts (Spannungsfeld Legislative - Judikative)
- Ver�nderung des Grundgesetzes aufgrund gesellschaftlicher Wandlungsprozesse anhand eines Beispiels
Das
Grundgesetz wurde seit seiner Verabschiedung 1949 54 Mal ge�ndert.
Herausragend ist dabei die Einf�gung des so genannten Europaartikels
1992, Art. 23, Abs. 2 und 4 bis7 GG, der die Zusammenarbeit zwischen
Bund und L�ndern in Angelegenheiten der Europ�ischen Union regelt. In
Bezug auf die Grundrechte kam es 1993 zu einer Neufassung des
Asylrechtes, Art. 16a. Im Zusammenhang des Zustroms von
B�rgerkriegsfl�chtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien wurde das bis
dahin in Deutschland g�ltige Asylrecht allein auf die Gew�hrung von
Asyl f�r politisch Verfolgte eingegrenzt. Zudem kam es im Zuge der
Terroranschl�ge von 9/11 zu einer Reihe von Sicherheitsgesetzen, welche
im Zuge der Verfolgung von islamistischen Terroristen Grundrechte, wie
bspw. Art. 4 GG Glaubensfreiheit in Verbindung mit Art. 9 GG
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit einschr�nken, da
fundamentalistische Vereine bzw. Moscheegemeinden schneller verboten
werden k�nnen. F�r die erleichterte Verfolgung von mutma�lichen
Terroristen wurden Art. 10 GG Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis
sowie Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschr�nkt, da mit
Richterbeschluss umfassende Abh�rma�nahmen der Kommunikation in und
au�erhalb des privaten Lebensbereiches vorgenommen werden k�nnen.
Erw�hnenswert bzgl. des GG ist die seit dem 1. Juli 2011 ausgesetzte
Wehrpflicht. Der Artikel 12a GG hat weiterhin Bestand, da die
Wehrpflicht nicht abgeschafft, sondern vor�bergehend ausgesetzt wurde.
Unsere Behandlung mit dem Grundgesetz und vor allem mit den Menschen-
und B�rgerrechten fand in der Zeit der Corona-Pandemie statt. Diese
Pandemie hat nicht das Grundgesetz dem Buchstaben nach ver�ndert,
sondern dessen Auslegung. Pl�tzlich wurden als nat�rlich gegeben
empfundene Grundrechte eingeschr�nkt. Seit dem Bestehen der
Bundesrepublik Deutschland gab es nie zuvor einen derartigen Zustand.
W�hrend der Corona-Pandemie wurde auf Grundlage des
Infektionsschutzgesetzes die Einschr�nkung wesentlicher Grundrechte mit
dem Schutz von Leben und k�rperlicher Unversehrtheit Art.1 und Art. 2
(2) GG begr�ndet. Eingeschr�nkt wurden ganz oder teilweise:
- Art. 2 Abs. 1 GG: Freie Entfaltung der Pers�nlichkeit
- Art. 4 Abs. 1 und 2 GG: Religionsfreiheit
- Art. 8 GG: Versammlungsfreiheit
- Art. 11 Abs. 1 und 2 GG: Recht der Freiz�gigkeit
- Art. 12, Abs. 1 GG: Berufsfreiheit
- Art. 13 Abs. 1 GG: Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
In der Klausur
haben wir uns mit der Einschr�nkung der Versammlungsfreiheit nach Art.
8 GG auseinandergesetzt, da das Recht auf Versammlung ein besonders
gesch�tztes Recht in der parlamentarischen Demokratie ist. Da die
B�rgerInnen nur alle 4 Jahre ihre Repr�sentanten w�hlen, ist es
besonders wichtig, dass die B�rgerInnen m�glichst frei und ungehindert
ihre Meinung und ihren Protest zum Ausdruck bringen k�nnen m�ssen.
Ma�geblich f�r das sehr freie Versammlungsrecht in Deutschland ist der Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 1985.
optional
- das politische Mehrebenensystem vor dem Hintergrund politischer
Theorien zur Gewaltenteilung und Gewaltenverschr�nkung (Montesquieu,
Locke)