Grundgesetz

Q1.1 Verfassung und Verfassungswirklichkeit: Rechtsstaatlichkeit und Verfassungskonflikte


- Grundrechte und Rechtsstaatlicheit in der Verfassung (insbesondere Art. 1, 20, 79 GG)

- Parlament, L�nderkammer, Bundesregierung und Europ�ische Institutionen im Gesetzgebungsprozess (insbesondere Spannungsfeld Exekutive-Legislative)

Politisches System der Bundesrepublik Deutschland:
Politisches System der Europ�ischen Union:

- Rolle des Bundesverfassungsgerichts (Spannungsfeld Legislative - Judikative)

- Ver�nderung des Grundgesetzes aufgrund gesellschaftlicher Wandlungsprozesse anhand eines Beispiels

Das Grundgesetz wurde seit seiner Verabschiedung 1949 54 Mal ge�ndert. Herausragend ist dabei die Einf�gung des so genannten Europaartikels 1992, Art. 23, Abs. 2 und 4 bis7 GG, der die Zusammenarbeit zwischen Bund und L�ndern in Angelegenheiten der Europ�ischen Union regelt. In Bezug auf die Grundrechte kam es 1993 zu einer Neufassung des Asylrechtes, Art. 16a. Im Zusammenhang des Zustroms von B�rgerkriegsfl�chtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien wurde das bis dahin in Deutschland g�ltige Asylrecht allein auf die Gew�hrung von Asyl f�r politisch Verfolgte eingegrenzt. Zudem kam es im Zuge der Terroranschl�ge von 9/11 zu einer Reihe von Sicherheitsgesetzen, welche im Zuge der Verfolgung von islamistischen Terroristen Grundrechte, wie bspw. Art. 4 GG Glaubensfreiheit in Verbindung mit Art. 9 GG Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit einschr�nken, da fundamentalistische Vereine bzw. Moscheegemeinden schneller verboten werden k�nnen. F�r die erleichterte Verfolgung von mutma�lichen Terroristen wurden Art. 10 GG Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis sowie Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschr�nkt, da mit Richterbeschluss umfassende Abh�rma�nahmen der Kommunikation in und au�erhalb des privaten Lebensbereiches vorgenommen werden k�nnen.
Erw�hnenswert bzgl. des GG ist die seit dem 1. Juli 2011 ausgesetzte Wehrpflicht. Der Artikel 12a GG hat weiterhin Bestand, da die Wehrpflicht nicht abgeschafft, sondern vor�bergehend ausgesetzt wurde.

Unsere Behandlung mit dem Grundgesetz und vor allem mit den Menschen- und B�rgerrechten fand in der Zeit der Corona-Pandemie statt. Diese Pandemie hat nicht das Grundgesetz dem Buchstaben nach ver�ndert, sondern dessen Auslegung. Pl�tzlich wurden als nat�rlich gegeben empfundene Grundrechte eingeschr�nkt. Seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gab es nie zuvor einen derartigen Zustand.
W�hrend der Corona-Pandemie wurde auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die Einschr�nkung wesentlicher Grundrechte mit dem Schutz von Leben und k�rperlicher Unversehrtheit Art.1 und Art. 2 (2) GG begr�ndet. Eingeschr�nkt wurden ganz oder teilweise:
In der Klausur haben wir uns mit der Einschr�nkung der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG auseinandergesetzt, da das Recht auf Versammlung ein besonders gesch�tztes Recht in der parlamentarischen Demokratie ist. Da die B�rgerInnen nur alle 4 Jahre ihre Repr�sentanten w�hlen, ist es besonders wichtig, dass die B�rgerInnen m�glichst frei und ungehindert ihre Meinung und ihren Protest zum Ausdruck bringen k�nnen m�ssen. Ma�geblich f�r das sehr freie Versammlungsrecht in Deutschland ist der Brokdorf-Beschluss  des Bundesverfassungsgerichtes von 1985.

optional
 

- das politische Mehrebenensystem vor dem Hintergrund politischer Theorien zur Gewaltenteilung und Gewaltenverschr�nkung (Montesquieu, Locke)


Merkblatt Politische Strukturen und Prozesse (bereits etwas �lter)